Allgemeine Geschäftsbedingungen

der CAW Media-Werbeagentur GmbH(Stand: 08/2026)

Allgemeine Bedingungen

1. Allgemeines

(1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der CAW Media-Werbeagentur GmbH, Moltkestr. 8, D-32257 Bünde (nachstehend: CAW Media), gegenüber ihren Auftraggebern. Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Die Geschäftsbeziehungen zwischen CAW Media und den Auftraggebern unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Bünde.

(3) CAW Media ist nicht Eigentümer der in ihrem Portfolio angebotenen Werbeanlagen und Werbeflächen. CAW Media bündelt das Angebot vieler Eigentümer von Werbeanlagen und stellt sie den Auftraggebern zur Buchung in seinem Namen und für seine Rechnung zur Verfügung. CAW Media vertraut auf die Richtigkeit der von den Eigentümern der Werbeanlagen übermittelten Stammdaten (Foto, Standortbeschreibung, Verfügbarkeit, etc.) und erklärt, dass Irrtümer in den Stammdaten der Werbeanlagen bei der Übermittlung vorbehalten bleiben.

(4) Die Vertragssprache ist deutsch.

(5) Aufträge von Agenturen und Werbekunden (Auftraggeber) für Planung, Einkauf und Durchführung von Außenwerbung (Out-of-Home) und Sonderformen wie Digital Out-of-Home, Mobile Advertising, Digital Audio und Addressable TV (im Folgenden: Werbeauftrag) führt CAW Media ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Abweichende oder widersprechende AGB des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch CAW Media.

(6) Diese AGB gelten auch dann, wenn der Auftrag in Kenntnis entgegenstehender AGB des Auftraggebers vorbehaltlos ausgeführt wird. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung unter Kaufleuten werden diese AGB auch dann Bestandteil des Vertrags, wenn nicht im Einzelfall ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen wird.

(7) Der Auftraggeber versichert, ein Handelsgewerbe zu betreiben oder wie Kaufleute im Rechtsverkehr aufzutreten und/oder so behandelt zu werden (z.B. Freiberufler).

2. Vertragsschluss

(1) Auf der Grundlage des CAW Media erteilten Werbeauftrags beauftragt dieser im eigenen Namen und für eigene Rechnung Werbeflächen-Anbieter, soweit nicht in Textform ein anderes Vorgehen vereinbart wurde.

(2) Verträge zwischen CAW Media und Auftraggeber kommen erst mit Zugang unserer Auftragsbestätigung in Textform oder mit Ausführung des Auftrags zustande. Das Zustandekommen des Auftrages oder Teilen des Auftrages steht unter der auflösenden Bedingung, dass der jeweilige Werbeflächenanbieter innerhalb von drei Wochen nach Auftragserteilung durch CAW Media die Durchführung des Auftrags ablehnt, CAW Media dies dem Auftraggeber unverzüglich mitteilt und eine bereits geleistete Gegenleistung unverzüglich erstattet.

3. Preise, Aktionsabwicklung, Lieferung, Zahlung

(1) Alle Preise sind Aushangpreise, die die Mediakosten für den gebuchten Standort/ die gebuchte Werbefläche sowie – außer bei Transportmedien und Sonderprojekten – die Anbringung umfassen. Herstellungs-, Versand- sowie ggf. anfallende Montage-/Demontage- und Bearbeitungskosten werden gesondert berechnet (abweichende Vereinbarung bei Eigenproduktion und -versand – siehe Absatz 5). Kosten für Vertrags- und Nutzungsrechte, hervorgerufen durch die Verwendung selbst eingebrachter Bilder und/ oder Grafiken in die Motive, sind in diesen Preisen nicht enthalten und vom Auftraggeber ggf. zusätzlich zu tragen. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung.

(2) Die Fakturierung erfolgt jeweils pro Buchungsperiode. Unsere Rechnungen werden in der Regel ca. drei Wochen vor dem jeweiligen Aktionstermin erstellt und an die von Ihnen angegebene E-Mailadresse versendet. Bitte stellen Sie sicher, dass die entsprechende E-Mailadresse aktuell und erreichbar ist, um eine fristgerechte Bearbeitung zu gewährleisten. Änderungen der Rechnungsadresse oder besondere Abrechnungsmodalitäten bitten wir frühzeitig mitzuteilen.

(3) Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von CAW Media sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug, der insbesondere im Falle der Nichtzahlung ohne weitere Erklärung von CAW Media 14 Tage nach Erhalt der Rechnung eintritt, stehen CAW Media Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Befindet sich der Auftraggeber im erheblichen Verzug oder bestehen objektiv begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, ist CAW Media berechtigt, weitere Aushänge von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Für Neukunden von CAW Media gilt Vorauszahlung bei Auftragserteilung.

(4) Sofern die Parteien einen Werbeauftrag vereinbaren, bei dem der Werbeflächenanbieter ein 60 Tage Rücktrittsrecht gemäß seinen Geschäftsbedingungen anbietet und CAW Media dies mit dem Auftraggeber ebenfalls vereinbart, muss der Auftraggeber die Rücktrittserklärung bei Inanspruchnahme spätestens 65 Tage vor dem ersten Aushang-/ Veröffentlichungstermin gegenüber CAW Media erklärt haben. Alle anderen Aufträge des Auftraggebers sind Festaufträge. Die Berechnung des Rücktrittstermins erfolgt auf Basis der im A-Block genannten Starttermine, die von den tatsächlichen Aktionsterminen abweichen können. Maßgeblich ist der jeweils gültige Dekadenplan, der dem Auftraggeber auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.

(5) Der Ausschluss von Wettbewerbern wird nicht zugesichert.

(6) Wenn der Auftraggeber die Plakate und Werbemittel für die Werbeaktionen nicht bei CAW Media beauftragt und produzieren lässt, ist er für deren fristgerechte Anlieferung an die Plakatklebebetriebe selbst verantwortlich (Eigenproduktion und -versand). CAW Media übermittelt in diesem Fall dem Auftraggeber mit der Auftragsbestätigung eine Versandliste, aus der die zu versendenden Einzelmengen, die Versandanschriften der Plakatklebebetriebe und der späteste Eingangstermin für die Plakate ersichtlich sind. Alle bei Eigenproduktion und -versand anfallenden Kosten (Plakatproduktions-, Versandkosten, etc.) trägt der Auftraggeber. Er ist ebenfalls dafür verantwortlich, dass die Plakate den Anforderungen für einen Plakataushang im Nassklebeverfahren entsprechen.

(7) CAW Media haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse, die CAW Media nicht zu vertreten hat, verursacht worden sind. Erschweren solche Ereignisse CAW Media die Lieferung oder Leistung wesentlich oder machen sie unmöglich und ist die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer, ist CAW Media zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Bei Behinderungen von nur vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Dies wird CAW Media dem Auftraggeber mitteilen. Soweit dem Auftraggeber durch die Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber CAW Media vom Vertrag zurücktreten.

(8) Mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder an eine sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder CAW Media noch andere Leistungen übernommen hat. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, mit dem CAW Media versandbereit ist und dies dem Auftraggeber angezeigt hat.

(9) Etwaige Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Auftraggeber. Erfolgt die Lagerung durch CAW Media so betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

4. Mängelgewährleistung

(1) Der Auftraggeber erteilt die Druckfreigabe durch das Übersenden seiner Druckdaten an CAW Media. Auf weitere Druckfreigaben bzw. die Erstellung eines Proofs verzichtet der Auftraggeber.

(2) CAW Media erbringt die vertraglichen Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Er bedient sich zur Erfüllung seiner Leistungspflichten der Werbeflächenanbieter als Erfüllungsgehilfen. Bei mangelhafter oder unterbliebener Durchführung der Leistung durch den Werbeflächenanbieter tritt CAW Media dem Auftraggeber auf Verlangen seine eigenen Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche gegen den jeweiligen Werbeflächenanbieter ab. Vor einer Inanspruchnahme von CAW Media hat der Auftraggeber ernsthaft zu versuchen, den abgetretenen Anspruch gegenüber dem Werbeflächenanbieter außergerichtlich durchzusetzen. Schlägt dies fehl, haftet CAW Media subsidiär nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Regelungen dieser AGB.

(3) Im Übrigen gelten hinsichtlich der Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Die Plakatunternehmen fordern zur Durchführung einer Aktion eine Ersatzplakatmenge in Höhe von 10% der Auflage (aufgerundet auf volle Plakate und mind. 1 Ersatzplakat je Plakatlager). Ersatzplakate sind branchenüblich und erforderlich, weil Plakate bei der Klebevorbereitung, bei der Plakatierung oder während der Aushangzeit beschädigt werden können. Werden keine ausreichenden Ersatzplakate zur Verfügung gestellt, kann eine vollständige und mangelfreie Durchführung der Kampagne nicht gewährleistet werden. In diesem Fall bestehen Gewährleistungs- oder Ersatzansprüche wegen Beschädigungen oder Ausfällen nur insoweit, als diese auch bei Bereitstellung der branchenüblichen Ersatzmenge nicht vermeidbar gewesen wären. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit CAW Media ein eigenes Verschulden trifft. Überzählige Plakate werden 14 Tage nach Aktionsende kostenfrei entsorgt – es sei denn wir erhalten andere Angaben vom Auftraggeber.

(5) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass bei kurzfristigem Ausfall von Werbeanlagen (z.B. durch Verparkung, Baustellen, Behinderungen etc.) eine gleichwertige andere Werbetafel plakatiert wird. CAW Media wird den Auftraggeber über Ausfälle bzw. Änderungen informieren.

(6) Der Ausfall einzelner Werbeanlagen gemäß Ziffer 4. (5) berechtigt den Auftraggeber nicht, die gesamte Werbeaktion zu stornieren.

5. Haftungsausschluss / Haftungsbeschränkung / Verantwortlichkeit für Inhalte

(1) CAW Media haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für weitere leicht fahrlässige Handlungen ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(2) CAW Media haftet nicht für Ausfälle, Beschädigungen am eingesetzten Werbemittel, die von Dritten verübt wurden (z.B. Beschädigung, Überklebung, Bemalung und Vandalismus).

(3) Die Nichtausführung, Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung sowie eine Format- oder Stellenreduzierung von Aushängen infolge behördlicher Auflagen oder aus anderen Gründen, die nicht CAW Media zu vertreten hat, bleiben vorbehalten. In diesen Fällen ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers reduziert sich jedoch zeitanteilig entsprechend der ausgefallenen Werbeleistung. Bereits zu viel gezahlte Entgelte werden erstattet.

(4) Für die vom Auftraggeber übermittelten Inhalte für die Werbeaktion (z.B. vom Auftraggeber verfasste Texte, eingebrachte Bilder und/oder Grafiken) ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.

(5) Sollten die vom Auftraggeber veranlassten Inhalte Rechte Dritter verletzen, z.B. aus Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht oder Vertrauensschutz, wird CAW Media vom Auftraggeber von etwaigen Ansprüchen Dritter freigestellt. Diese Freistellung umfasst insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, Unterlassung und Auskunft, sowie die notwendigen Kosten der rechtlichen Verteidigung. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von CAW Media bleiben unberührt.

(6) Die Parteien benachrichtigen sich gegenseitig unverzüglich, wenn Dritte Schutzrechtsverletzungen oder anderweitige Ansprüche im Rahmen der Vertragsbeziehungen geltend machen.

(7) Bei allen CAW Media übermittelten Daten/Dateien, die für die Werbeaktion verwendet werden, geht CAW Media davon aus, dass der Auftraggeber im Besitz aller erforderlichen Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechte ist und etwaige rechtliche Kennzeichnungen durch den Auftraggeber für seine Inhalte von ihm selbst gestaltet werden. Eine Überprüfung durch CAW Media erfolgt nicht. CAW Media weist darauf hin, dass Dritte gegenüber dem Auftraggeber im Falle von rechtsverletzenden Inhalten erhebliche Schadensersatzforderungen geltend machen können. Das gilt auch für verletzende Inhalte, die personenbezogene Daten umfassen, wie z.B. Fotos, auf denen Personen erkennbar sind. Hier hat der Auftraggeber die gesetzliche Rechtfertigung sicherzustellen, wie z.B. das Einverständnis dieser Personen zur Abbildung auf seiner Werbung einzuholen und auf Verlangen gegenüber CAW Media nachzuweisen.

(8) Der Auftraggeber sichert mit Erteilung des Auftrages zu, dass die Inhalte der übertragenen Bilddateien nicht gegen Strafgesetze, insbesondere gegen die Vorschriften zur Verbreitung von Kinderpornographie (§ 184 StGB), verstoßen. CAW Media behält sich vor, bei einem Verstoß gegen die Zusicherung unverzüglich Anzeige zu erstatten.

(9) Sofern berechtigte Gründe für einen Missbrauch der Werbeaktion in Form von Verstößen gegen Gesetze oder Rechter Dritter vorliegen, ist CAW Media berechtigt, die Werbeaktion sofort zu sperren und den Auftraggeber zur Klärung aufzufordern. Bei Vorliegen von strafrechtlichen Ermittlungen gegen eine Werbeaktion kann CAW Media weitere Maßnahmen mit den Strafverfolgungsbehörden abstimmen und durchführen. In Fällen der Ziffer 5. (9) Satz 1 und 2 gerät CAW Media nicht in Verzug mit der Leistung für den Zeitraum der Klärung bzw. bei Kooperationsmaßnahmen mit Strafverfolgungsbehörden. Verhindert die Sperrung bei termingebunden Leistungen die Ausführung, so bleibt die Vergütungsvereinbarung bestehen. CAW Media ist nicht verpflichtet aufgrund Verschulden des Kunden die Leistung nachzuholen.

6. Datenschutz, Sicherung der Bilddateien

(1) CAW Media ist berechtigt, die jeweiligen Werbemotive in digitalisierter Form zum eigenen Gebrauch in seinen Datenbanken zu verwenden. Das gilt insbesondere für die Einspeisung, Abspeicherung und/ oder Bereithaltung. Der Auftraggeber gewährt CAW Media ein entsprechendes einfaches Nutzungsrecht. Dieses Recht bleibt auch nach Vertragsablauf bestehen. Der Auftraggeber räumt CAW Media für die Dauer und die Zwecke des Vertrages das Recht ein, die von dem Auftraggeber gelieferten Inhalte nach dem Auftragsinhalt auf körperliche oder unkörperliche Weise anzubieten, verfügbar zu machen, zu übermitteln, über das Internet zu verbreiten, auf Websites sowie für mobile Endgeräte, wie z.B. Handys und andere informationstechnische Bereiche nutzbar zu machen. Die Rechtseinräumung umfasst auch das Recht, die gelieferten Inhalte in elektronischer Form digitalisiert zu erfassen, auf Speichermedien zu speichern und zu bearbeiten. Der Auftraggeber ist darüber hinaus berechtigt, Unterlizenzen im selben Umfang zu erteilen.

Darüber hinaus ist CAW Media berechtigt, Teile der gelieferten Inhalte für Teaser oder Links in Online-Angeboten Dritter (Internet, Mobil, Extranet, Intranet) zu benutzen. Ferner ist CAW Media berechtigt, die gelieferten Inhalte mit bestimmten Suchbegriffen, die Nutzer in Suchboxen auf Seiten Dritter eingeben, zu verlinken. Beide Benutzungsformen beinhalten auch das Recht zur Verwendung des Bildmaterials des gelieferten Inhalts. Dieses Recht bleibt auch nach Vertragsablauf bestehen.

(2) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von CAW Media gespeichert werden. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von CAW Media selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Ergänzend gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von CAW Media.

(3) Dem Auftraggeber steht das Recht zu, etwaig erteilte Einwilligungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

Bedingungen für die Dauernutzung von Außenwerbeträgern

7. Gegenstand und Vergütung

(1) Dauerwerbung im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der permanente Aushang eines Werbemittels an analogen Werbeträgern bzw. die dauerhafte Anzeige eines digitalen Spots in Dauerschleife ggf. im Wechsel mit weiteren gebuchten Spots von Dritten an digitalen Werbeträgern.

(2) Grundlage für die Vergütung pro Tag und Fläche ist die jeweils gültige Preisliste. Die Berechnung der Dauerwerbung erfolgt nach dem gültigen Dekaden-/ Wochenterminplan pro Kalenderjahr. Eine vereinbarte Anpassung der Vergütung erfolgt im Rahmen der gültigen Preisliste, die einen Preisklassenwechsel und Preisveränderungen durch Umrüstung der Werbeträger o.ä. beinhalten kann. Die Parteien vereinbaren, dass eine Preisanpassung durch Vorlieferanten vom Auftraggeber ebenfalls zu zahlen ist. Übersteigt diese Preisanpassung einen Betrag von 5 % p.a. so ist der Kunde zur Sonderkündigung ab Beginn der Preisanpassung berechtigt.

(3) Die Vergütung ist vor Vertragsbeginn für das gewählte Zahlungsintervall im Voraus zu zahlen.

(4) Kurzfristige Beeinträchtigung der Werbung berechtigt den Auftraggeber weder zur Aufrechnung mit Gegenforderungen noch zur Zurückhaltung fälliger Vergütungen. Bei längerfristigen Beeinträchtigungen erfolgt eine anteilige Kürzung der Vergütung durch Gutschrift. Das gesetzliche Mängelhaftungsrechts bleibt darüber hinaus unberührt.

8. Werbemittel

(1) Die Gestaltung des Werbemittels (Aluminium-(Verbund-) Platte, Stretchposter, Plakat, Backlit-Folie, Textilposter, digitaler Werbespot) erfolgt - soweit nicht anders vereinbart - durch den Auftraggeber. Gestaltungen, deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen bzw. für CAW Media unzumutbar sind, sind nicht gestattet. Im Zweifelsfall ist die Genehmigung von CAW Media einzuholen. CAW Media ist berechtigt, die Durchführung solcher Aufträge abzulehnen. Die Haftungsregelungen aus Abschnitt A, § 5 bleiben im Übrigen unberührt. Der Bestand der Vereinbarung bleibt hiervon unberührt. Der Auftraggeber ist in diesen Fällen verpflichtet, seine Werbung entsprechend neu zu gestalten.

(2) Das Werbemittel verbleibt im Eigentum des Auftraggebers.

9. Ausführung

(1) Der eigentliche Zweck des Werbeträgers darf nicht verändert werden.

(2) Behördliche und verkehrsrechtliche Bestimmungen sind hierbei zu beachten. Die Verwendung von Leuchtfarben und ähnlichem ist nicht gestattet.

10. Haftung bei Dauernutzung

(1) Für die Haftung gelten vorrangig die Bestimmungen aus § 5 dieser Bedingungen. Ergänzend haftet der Auftraggeber für Schäden am Werbeträger oder gegenüber Dritten, die durch eine vom Auftraggeber verursachte unsachgemäße Anbringung oder fehlerhafte Beschaffenheit des vom Auftraggeber gestellten Werbemittels entstehen.

11. Überlassung an Dritte

(1) Die Überlassung der Werbeträger an Dritte durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung durch CAW Media.

12. Vertragsdauer / Kündigung

(1) Das Vertragsverhältnis tritt mit Abschluss des Vertrages in Kraft; es erstreckt sich auf die vereinbarte Laufzeit je Werbeträger. Bei Vereinbarung einer Dauerwerbung verlängert es sich für den jeweiligen Werbeträger jeweils um ein weiteres Jahr, sofern es nicht unter Einhaltung der vereinbarten Frist schriftlich gekündigt wird. Dies gilt auch für den Fall einer Umrüstung des Werbeträgers während der Laufzeit. In diesem Fall übernimmt der Werbeflächeneigentümer die Kosten für die Anpassung des Werbemittels.

(2) CAW Media ist nicht Werbeflächeneigentümer und Vertragspartner des Grundstückseigentümers. Wird das Recht von CAW Media zur Weiterleitung des Rechts der Nutzung der Werbefläche aufgrund des Abbaus oder einer anderweitigen Beeinträchtigung der Werbefläche aus der Sphäre des Eigentümers oder aufgrund höherer Gewalt (z.B. behördliche Anordnung) vorzeitig aufgehoben oder eingeschränkt, so ist CAW Media berechtigt, den mit dem Auftraggeber getroffenen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. CAW Media ist verpflichtet, dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Für den Auftraggeber ergibt sich hieraus kein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber CAW Media. Bereits gezahlte Vergütungen werden anteilig zurückerstattet.

(3) CAW Media kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne Zustimmung des Auftraggebers auf Dritte übertragen. Er wird den Auftraggeber hierüber vorab informieren.

Schlussbestimmungen

13. Sonstiges – Rechtliche Rahmenbedingungen

(1) Im Falle von inhaltlichen Abweichungen zwischen den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ und der jeweiligen Auftragsbestätigung gelten die Bestimmungen der Auftragsbestätigung vorrangig. Dies betrifft insbesondere Leistungsumfang, Fristen, Rücktrittsrechte und Zahlungsmodalitäten.

(2) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen und entfalten keine rechtliche Wirkung, sofern sie nicht individuell vertraglich vereinbart wurden.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.