Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Spezialmittlung über www.caw-media.de/buchen/ der CAW Media-Werbeagentur GmbH(Stand: 05.09.2013)

1. Allgemeines

(1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der CAW Media-Werbeagentur GmbH, Alter Postweg 60-62, D-32257 Bünde (nachstehend: CAW Media), gegenüber ihren Auftraggebern. Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Die Geschäftsbeziehungen zwischen CAW Media und den Auftraggebern unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Bünde, soweit der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder von öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist.

(3) Wir empfehlen, bei Bestellung, sämtliche Transaktionsdaten sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auszudrucken.

(4) Die Vertragssprache ist deutsch.

(5) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Sitz der CAW Media. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(6) Sofern Sie einen Kauf über Waren und Dienstleistungen bei uns unternommen haben, bieten wir Ihnen Informationen über eigene ähnliche Waren und Dienstleistungen über die beim Kauf übersandte E-Mailadresse an (§ 7 III UWG). Dieser Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

2. Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt folgendermaßen zu Stande: Das auf der Website www.caw-media.de/buchen/ dargestellte Angebot stellt kein Angebot im juristischen Sinne dar. Mit der Bestellung erklärt der Auftraggeber verbindlich sein Vertragsangebot. Eingabefehler können vor Absenden der Bestellung mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigt werden. Mit Mausklick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ unterbreitet der Auftraggeber ein verbindliches Auftragsangebot. Nach Eingang des Angebots des Auftraggebers beim Verkäufer erhält dieser eine automatisch generierte E-Mail (Auftragseingangsbestätigung), die den Eingang der Bestellung und deren Einzelheiten aufführt. Diese Bestätigung stellt keine Annahme des Angebots durch CAW Media dar. Die Annahme erfolgt, indem der Auftraggeber eine Auftragsbestätigung erhält, die CAW Media nach Bearbeitung der Bestellung per E-Mail an die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse sendet.

(2) Der Vertragstext wird vom Verkäufer gespeichert und wird dem Kunden nebst einbezogener AGB per E-Mail zugesandt.

(3) CAW Media bietet dem Auftraggeber auf der Internet-Seite www.caw-media.de/buchen/ die Möglichkeit, ein eigenes Plakat für eine eigene Plakatwerbeaktion zu gestalten und die Werbestandorte, auf denen das Plakat angebracht werden soll, für den vom Auftraggeber gewählten Zeitpunkt zu buchen. Dabei vereint CAW Media alle notwendigen Einzelschritte der Prozess-Kette (3 Schritte), wie sie für eine Plakatwerbe-Kampagne benötigt werden (Motivgestaltung, Standortselektion, Anmeldung und Buchungsbestätigung). Die einzelnen Schritte sind im Folgenden dargestellt: (Schritt 1) Motivgestaltung - Der Auftraggeber gestaltet sein Plakat mit Hilfe eines einfachen Gestaltungstools selbst. Das fertige Motiv geht automatisch und online an eine Druckerei, die von CAW Media beauftragt wird und die es dann produziert. Der Versand an die Plakatunternehmen erfolgt ebenfalls durch die beauftragte Druckerei und wird von CAW Media organisiert. (Schritt 2) Standortselektion - Der Auftraggeber selektiert Plakatflächen mit dem CAW Media-Plakatflächenselektionstools, das zurzeit ca. 180.000 Plakat-Tafeln in ganz Deutschland mit Adresse (PLZ, Ort, Straße/Bezeichnung) enthält. Für die meisten Standorte stehen Fotos zur Verfügung. Der Auftraggeber kann hier alle Orte, in denen diese Werbestandorte verfügbar sind, auswählen, sich alle Plakattafeln ansehen und zu seinen Wunschtermin (soweit verfügbar) online buchen. (Schritt 3) Anmeldung und Buchung – Der Auftraggeber gibt hier seine Daten ein und bestellt verbindlich den Druck der erforderlichen Plakate und die Buchung der ausgewählten Werbeträgerstandorte.

(4) Der Auftraggeber kann außerdem zusätzliche – über den Bedarf für die Werbeaktion hinaus – Plakate drucken lassen und das Plakatmotiv auf einer Hohlwandplatte im Format DIN A1 bestellen (im Folgenden: „Zusatzplakate“ bzw. „Kleinformate“ genannt).

(5) CAW Media behält sich vor, Aufträge abzulehnen, falls bei der Auftragsabwicklung Rechte Dritter verletzt oder gegen Gesetze verstoßen würde. CAW Media wird den Auftraggeber in diesem Fall per E-Mail von der Auftragsablehnung informieren.

(6) Terminzusagen von CAW Media führen nur dann zu einem Fixgeschäft, wenn die Buchung in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solches bezeichnet ist.

3. Inhalt der selbst erstellten Plakate, Beeinträchtigung von Rechten Dritter

(1) Für die Inhalte der vom Auftraggeber selbst erstellten Plakate (z.B. vom Auftraggeber verfasste Texte, eingebrachte Bilder und/oder Grafiken) ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.

(2) Sollten die Inhalte der Plakate Rechte Dritter verletzen, z.B. aus Urheberrecht, Wettbewerbsrecht oder Vertrauensschutz, wird CAW Media vom Auftraggeber von etwaigen Ansprüchen Dritter freigestellt. Diese Freistellung umfasst Ansprüche auf Schadensersatz, Unterlassung und Auskunft, sowie die notwendigen Kosten der rechtlichen Verteidigung.

(3) Die Parteien benachrichtigen sich gegenseitig unverzüglich, wenn Dritte Schutzrechtsverletzungen oder anderweitige Ansprüche im Rahmen der Vertragsbeziehungen zwischen CAW Media und Auftraggeber geltend machen.

(4) Bei allen CAW Media übermittelten Daten/Dateien, die zum Druck der Plakate bzw. des Kleinformats verwendet werden, geht CAW Media davon aus, dass der Auftraggeber im Besitz aller erforderlichen Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechte ist. Eine Überprüfung durch CAW Media erfolgt nicht. CAW Media weist darauf hin, dass Dritte gegenüber dem Auftraggeber im Falle von urheberrechtsverletzenden Inhalten erhebliche Schadensersatzforderungen geltend machen können. Das gilt auch für Fotos, auf denen Personen erkennbar sind. Hier hat der Auftraggeber das Einverständnis dieser Personen zur Abbildung auf seinem Plakat einzuholen und auf Verlangen nachzuweisen.

(5) Der Auftraggeber sichert mit Erteilung des Auftrages zu, dass die Inhalte der übertragenen Bilddateien nicht gegen Strafgesetze, insbesondere gegen die Vorschriften zur Verbreitung von Kinderpornographie (§ 184 StGB), verstoßen. CAW Media behält sich vor, bei einem Verstoß gegen die Zusicherung unverzüglich Anzeige zu erstatten.

(6) Mit Erteilung des Auftrags erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis, dass CAW Media einen ca. 14 cm großen Streifen über dem Plakatmotiv des Auftraggebers für Eigenwerbung nutzt (ca. 356 cm breit x 14 cm hoch). Die für die Werbung des Auftraggebers zur Verfügung stehende Fläche vermindert sich dadurch auf ca. 356 cm (breit) x 238 cm (hoch).

4. Preise, Aktionsabwicklung, Lieferung, Zahlung

(1) Die Abwicklung der Plakatwerbeaktion bzw. die Lieferung der Zusatzplakate bzw. Kleinformate erfolgt zu den bei Bestellung gültigen, auf der Internet-Seite www.caw-media.de/buchen/ angegebenen Preisen. Die Preise setzen sich zusammen aus den Kosten für Plakatproduktion und -versand (abweichende Vereinbarung bei Eigenproduktion und -versand – siehe Absatz 7), sowie den Mediakosten für die Standorte, Anbringung und Entfernung der Plakate auf Werbestandorte (Standortkosten). Kosten für Vertrags- und Nutzungsrechte, hervorgerufen durch die Verwendung selbst eingebrachter Bilder und/oder Grafiken in die Plakate, sind in diesen Preisen nicht enthalten und vom Auftraggeber ggf. zusätzlich zu tragen (siehe hierzu auch Ziffer 5 der AGB). Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt., welche wir im Buchungsablauf ausweisen.

(2) Voraussetzung für die Abwicklung der Plakataktion ist der vollständige Ausgleich des von CAW Media mit der Auftragsbestätigung eingeforderten Betrages. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Kaufpreis unmittelbar nach Versendung der Auftragsbestätigung durch Banklastschrift oder Bankeinzug zu zahlen. Hierbei gelten folgende Fristen: 20% Anzahlung für Aufträge die mehr als 65 Tage vor Plakatierungsbeginn erteilt werden, weitere 50% Anzahlung für den Zeitraum 65-21 Tage vor dem Plakatierungsbeginn, Restzahlung in Höhe von 30% bei 21 Tagen vor dem Plakatierungsbeginn. Sollte der verbleibende Zeitraum zwischen Auftragserteilung und Plakatierung weniger als 65 Tage betragen, werden die Anzahlung und die zweite Rate zusammen abgebucht.

(3) Im Falle einer zurückgegebenen Lastschrift ist der Auftraggeber in vollem Umfange zum Ersatz der anfallenden Bankgebühren verpflichtet. CAW Media wird eventuell angefallene Bankgebühren an den Auftraggeber weiterberechnen.

(4) Kleinformate und Zusatzplakate werden, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, an die vom Auftraggeber angegebene Adresse innerhalb von 14 Tagen nach Ausführung der Aktionsplakate geliefert. Die Ausführung der Aktionsplakate beginnt 14 Tage vor Aktionsbeginn. CAW Media behält sich vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Zusatzkosten für vom Auftraggeber gewünschte Sonderversendungsformen trägt der Auftraggeber.

(5) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die etwaigen Einziehungskosten berechnet.

(6) Wenn der Auftraggeber die Plakate für die Plakatwerbeaktion nicht bei CAW Media bestellt, ist er für deren fristgerechte Anlieferung an die Plakatklebebetriebe selbst verantwortlich (Eigenproduktion und -versand). CAW Media übermittelt in diesem Fall dem Auftraggeber mit der Auftragsbestätigung eine Versandliste, aus der die zu versendenden Einzelmengen, die Versandanschriften der Plakatklebebetriebe und der späteste Eingangstermin für die Plakate ersichtlich sind. Alle bei Eigenproduktion und -versand anfallenden Kosten (Plakatproduktions-, Versandkosten, etc.) trägt der Auftraggeber. Er ist ebenfalls dafür verantwortlich, dass die Plakate den Anforderungen für einen Plakataushang im Nassklebeverfahren entsprechen. Die Produktions-, Handlings- und Konfektionierungsrichtlinien stehen auf der Internet-Seite von CAW Media zum Download zur Verfügung.

(7) CAW Media haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse die CAW Media nicht zu vertreten hat, verursacht worden sind. Erschweren solche Ereignisse der CAW Media die Lieferung oder Leistung wesentlich oder machen sie unmöglich und ist die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer, ist CAW Media zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Bei Behinderungen von nur vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Dies wird CAW Media dem Auftraggeber mitteilen. Soweit dem Auftraggeber durch die Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber CAW Media vom Vertrag zurück treten.

5. Mängelgewährleistung

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm online gestellten grafischen Vorgaben selbst zu prüfen. Eine Kontrolle der Plakate durch CAW Media erfolgt nicht. Eventuelle Farbabweichungen vom Druckergebnis zu den Bildschirmfarben ist technisch bedingt und kein Mangel. Geringfügige Abweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen, insbesondere Farbunterschiede zwischen den einzelnen Bögen mehrteiliger Plakate stellen keinen Mangel dar.

(2) Der Auftraggeber erteilt die Druckfreigabe durch das Übersenden seiner Druckdaten an CAW Media. Auf weitere Druckfreigaben bzw. die Erstellung eines Proofs verzichtet der Auftraggeber.

(3) Mängelrügen müssen unverzüglich nach Lieferung bzw. bei versteckten Mängeln nach Kenntnis schriftlich geltend gemacht und genauestens spezifiziert werden. Bei Mängeln ist CAW Media zur Nacherfüllung nach ihrer Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Das Recht auf Schadensersatz bleibt unberührt.

(4) Die Gewährleistung für gebrauchte Sachen wird ausgeschlossen und die Verjährungsfrist für weitere Mängelansprüche beträgt ein Jahr, wobei grob fahrlässige und vorsätzlich verursachte Schäden, sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, Schäden, die auf einer fahrlässige Pflichtverletzung beruhen, sowie Schäden aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ausdrücklich nicht von dieser Regelung erfasst sind. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges im Sinne von § 444 BGB oder wenn die Sache entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, richten sich die Rechte des Auftraggebers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(5) Unterbrechungen oder Störungen der Werbung sind CAW Media unverzüglich anzuzeigen. Zum Nachweis ist es hilfreich geeignete Beweismittel (z.B. Fotos) vorzulegen.

(6) Im Übrigen gelten hinsichtlich der Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen.

(7) Die Plakatunternehmen fordern zur Durchführung einer Aktion eine Ersatzplakatmenge in Höhe von 10% der Auflage (aufgerundet auf volle Plakate und mind. 1 Ersatzplakat je Plakatlager). Ersatzplakate sind erforderlich, weil Plakate bei der Klebevorbereitung, bei der Plakatierung oder während der Aushangzeit beschädigt werden können. Bestellt der Auftraggeber die Plakatauflage ohne Ersatzplakate, erkennt CAW Media Reklamationen wegen Plakatbeschädigungen, Plakatierungsausfällen, etc. nur an, wenn die Beschädigung, der Ausfall etc. nicht durch eine Ersatzplakatierung hätte behoben werden können. Dementsprechend wird Ersatz bzw. Kostenerstattung wegen Plakatbeschädigungen, Plakatierungsausfällen, etc. nur geleistet, wenn der Auftraggeber die geforderte Plakatauflage inkl. Ersatzplakaten bestellt bzw. anliefert.

(8) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass bei kurzfristigem Ausfall von Werbeanlagen (z.B. durch Verparkung, Baustellen, Behinderungen etc.) eine gleichwertige andere Werbetafel plakatiert wird. CAW Media wird den Auftraggeber über Ausfälle bzw. Änderungen informieren.

(9) Der Ausfall einzelner Werbeanlagen berechtigt den Auftraggeber nicht, die gesamte Werbeaktion zu stornieren.

6. Haftungsausschluss / Haftungsbeschränkung

(1) Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von CAW Media oder eines von ihren gesetzlichen Vertretern oder eines von ihren Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von für den Vertragszweck wesentlichen Nebenpflichten ist.

(2) CAW Media haftet nicht für Ausfälle, Beschädigungen an Plakaten etc., die von Dritten verübt wurden (z.B. Beschädigung, Überklebung, Bemalung von Plakaten und Vandalismus).

(3) Dieser Haftungssausschluss gilt nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.

(4) Die Nichtausführung, Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung sowie eine Format- oder Stellenreduzierung von Aushängen infolge behördlicher Auflagen oder aus anderen Gründen, die nicht CAW Media zu vertreten hat, bleiben vorbehalten. In diesen Fällen ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Ersatzansprüche können hieraus nicht geltend gemacht werden.

7. Eigentumsvorbehalt

(1) Bei beauftragten Waren bleibt die gelieferte Ware Eigentum der CAW Media bis zum Ausgleich aller, aus welchem Rechtsgrund auch immer entstandenen, einschließlich erst künftig fällig werdender Forderungen der CAW Media gegen den Auftraggeber.

(2) Die aus der Weiterveräußerung des Liefergegenstandes entstehenden Forderungen tritt der Auftraggeber schon jetzt in Höhe des Wertes des Liefergegenstandes mit allen Nebenrechten an CAW Media ab. Der Auftraggeber ist zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Die Befugnis der CAW Media, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.

(3) CAW Media verpflichtet sich auf Verlangen des Auftraggebers Sicherheiten nach ihrer Wahl freizugeben, soweit der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die Summe ihrer Forderungen aus der Geschäftsverbindung um mehr als 10 % übersteigt.

(4) Solange der Auftraggeber seinen Verpflichtungen gegenüber der CAW Media nachkommt, ist er berechtigt, über den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang und unter Eigentumsvorbehalt zu verfügen, soweit die Forderungen nach Ziffer 7. (2) wirksam auf CAW Media übergehen. Außergewöhnliche Verfügungen wie Verpfändung, Sicherungsübereignung und jegliche Abtretung sind unzulässig. Zugriffe Dritter auf den Liefergegenstand oder auf an CAW Media abgetretene Forderungen, insbesondere Pfändungen, sind an CAW Media unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

(5) Während des Eigentumsvorbehaltes ist der Auftraggeber grundsätzlich zum Besitz und bestimmungsgemäßen Gebrauch des Liefergegenstandes berechtigt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers - insbesondere, wenn der Auftraggeber mit seinen Zahlungen in Rückstand ist, kann CAW Media den Liefergegenstand jedoch an sich nehmen und die Ermächtigung zum Einzug der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen widerrufen. Der Auftraggeber ist - unter Ausschluss von Zurückbehaltungsrechten – zur Herausgabe verpflichtet. Sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung trägt der Auftraggeber. CAW Media ist zum freihändigen Verkauf berechtigt. Der Auftraggeber hat CAW Media auf deren Verlangen unverzüglich eine Aufstellung über die nach Maßgabe von Ziffer 7. (2) an CAW Media abgetretenen Forderungen sowie alle weiteren, zur Geltendmachung der der CAW Media zustehenden Rechte erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übermitteln und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.

(6) Der Auftraggeber hat den Liefergegenstand während des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsmäßigem Zustand zu halten und alle von CAW Media vorgesehenen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten unverzüglich - abgesehen von Notfällen durch CAW Media oder durch eine von CAW Media anerkannten beauftragten Dritten ausführen zu lassen.

(7) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch CAW Media gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

8. Datenschutz, Sicherung der Bilddateien

(1) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von CAW Media auf Datenträgern gespeichert werden. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von CAW Media selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze.

(2) Dem Auftraggeber steht das Recht zu, etwaig erteilte Einwilligungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

(3) Dem Auftraggeber ist bekannt und er willigt darin ein, dass sein Plakatmotiv unentgeltlich auf der Webseite www.caw-media.de/buchen/ im Rahmen einer Bildergalerie veröffentlicht wird. Diese Einwilligung kann er jederzeit widerrufen.